Die Gebühren für die Behandlung richtet sich bei Patienten mit privater Krankenversicherung oder Zusatzversicherung nach dem Kostenaufwand und wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung für Behandlungsleistungen gemäß GebüH.

Bei privaten Krankenversicherungen besteht die Möglichkeit Behandlungskosten oder einen Teil der Behandlungskosten erstattet zu bekommen.

Klären Sie dies mit Ihrer Krankenkasse vor Behandlungsbeginn.

Zusatzversicherungen für Heilpraktiker können Behandlungskosten ganz oder teilweise übernehmen, je nach abgeschlos­senem Vertrag.

Gebühren

80,00 € pro Zeitstunde für Einzelpersonen.

10,00 € Anamnese zusätzlich mit dem BioScan Gerät

120,00 € pro Zeitstunde für Paare/ Familien

Hausbesuche auf Anfrage

 

Terminabsagen

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Terminabsagen

mindestens 24 h vorher abgesagt werden müssen, da ich

sonst die Kosten in Rechnung stelle.

Vielen Dank!